Allgemeine Geschäftsbedingungen

Make- up Artist Nadie Pajaziti
1200 Wien, Engerthstrasse 43-55/ 17/ 1
0676 78 28 918 / office@artistnadie.at

Der Auftraggeber verpflichtet sich die Geschäftsbedingungen, sorgfältig zu lesen, sowie diese vollständig zur Kenntnis zu nehmen.Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1. Allgemeines

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit von Make-up Artist Nadie Pajaziti zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen Make-up Artist Nadie Pajaziti und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, ab Rechnungserhalt zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.

2. Vertragsbedingungen und Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung des unterzeichneten Vertrages. Mit Unterzeichnung des Vertrages werden die zum Zeitpunkt der Unterschrift gültigen AGBs akzeptiert. Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich von Make- up Artist Nadie Pajaziti anerkannt werden.
Make-up Artist Nadie Pajaziti verpflichtet sich, die Leistungen unter Beachtung der Interessen des/der AuftraggeberIn zu erbringen. Insbesondere verpflichtet sich Make up Artist Nadie Pajaziti zur gewissenhaften Beratung des/der AuftraggeberIn und zur Einhaltung von Hygienestandards.
Der Vertrag wird zwischen AuftraggeberIn und Auftragnehmerin für die Dauer einer einmaligen Erfüllung ausgestellt.

3. Mitwirkungspflichten der AuftraggeberInnen

Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, jede Änderung seines/ihres Namens oder seiner/ihrer Anschrift unverzüglich bekannt zu geben.
Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet Änderungen von Ort und Uhrzeit bekannt zu geben.
Der/die AuftraggeberIn verpflichtet sich, Make up Artist Nadie Pajaziti zweckdienliche Auskünfte für die Leistungserbringung von Make up Artist Nadie Pajaziti zu erteilen, bekannte Allergien und
Unverträglichkeiten bekannt zu geben.
Krankheiten oder Entzündungen, wie Herpes, Bindehautentzündung o.ö., müssen im Vorhinein
bekannt gegeben werden und nach Rücksprache mit einem Arzt abgewogen werden ob das Styling durchgeführt werden kann.

4. Honorar

Das Honorar von Make-up Artist Nadie Pajaziti deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten bei
Make-up Artist Nadie Pajaziti ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Make-up Artist unzulässig.
Bei Brautstylings erfolgt eine Reservierungsgebühr in Höhe von € 100,-. Bei Endabrechnung wird diese gegengerechnet.
Der Probetermin wird mit 50% Anzahlung am Tag der Probe inRechnung gestellt und ist zu überweisen. Der Restbetrag nach Rechnungsbelegung, zu überweisen. Zusatzleistungen, die erst nach Vertragsabschluss zusätzlich in Auftrag gegeben wurden (z.B. Gästestylings bei Hochzeiten) sind direkt nach erbrachter Leistung vor Ort in bar zu bezahlen, wenn nicht anders vereinbart.
Da Make- up Artist Nadie Pajaziti aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG Umsatzsteuerfrei ist, werden alle Beträge netto angeführt.
Im Falle eines Zahlungsverzugs werden gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. des noch fälligen Betrags verrechnet. Für jede Mahnung von überfälligen Entgelten werden Mahnspesen in Höhe von netto € 12,- in Rechnung gestellt.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist einzig das Datum des Zahlungseinganges ausschlaggebend.

5. Fremd und Nebenkosten

Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. extra zu besorgende Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes von Make-up Artist Nadie Pajaziti nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an Make-up Artist Nadie Pajaziti zu zahlen. Ansonsten ist Make-up Artist Nadie Pajaziti nicht verpflichtet, ihre Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist Make-up Artist Nadie Pajaziti berechtigt, zusätzlich
von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

6. Auftragsstornierung und Ausfallhonorar

Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag, ohne dass Make-up Artist Nadie Pajaziti dies zu vertreten hat, steht ihr das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig oder anteilig zu (siehe unten).Als begonnen gilt ein Auftrag, sobald der Make-up Artist mit der Ausführung seiner Leistung begonnen hat.

Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:

3 Tage vor Termin: 100%
7 Tage vor Termin: 75%
14 Tage vor Termin: 50%
21 Tage oder länger vor Termin : 25%

Wird die Buchung für eine Hochzeit storniert gilt folgende Regelung:

Bis zu zwei Wochen vor dem Hochzeitstermin: 80%
14 Tage vor dem Hochzeitstermin: 100%

Make-up Artist Nadie Pajaziti ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen auch während einer laufenden Produktion falls die im Auftrag vereinbarten Bedingungen/Zahlungen nicht rechtzeitig erfüllt werden, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrechterhalten wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung/ Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche von Make-up Artist Nadie Pajaziti in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind. In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarten Honorare von Make-up Artist Nadie Pajaziti zu entrichten. Bei einer in der Auftragsbestätigung ausdrücklich so bezeichneten „Wetterbuchung“, d.h. Für den Fall, dass zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist, dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann, kann der Auftraggeber bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins bei vorher gesagtem schlechten Wetter den Auftrag absagen, ohne hierfür an Make-up Artist Nadie Pajaziti ein Honorar zahlen zu müssen. Hierbei muss von dem Auftraggeber durch Vorlage entsprechender Auskünfte vom Wetterdienst schriftlich nachgewiesen werden, dass das schlechte Wetter die Durchführung des Auftrags unmöglich macht. Sollte Make-up Artist Nadie Pajaziti ihre Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihr nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird Make-up Artist Nadie Pajaziti sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet Make-up Artist Nadie Pajaziti in diesem Falle nicht.

Corona oder andere höhere Gewalten

Sollte die Veranstaltung stattfinden können aber unter den Auflagen die Dienstleistung von Make- up Artist Nadie Pajaziti an diesem vereinbarten Termin storniert werden und wird kein neuer Termin vereinbart sind die 100€ Reservierungsgebühr als Ausfallsentschädigung für diesen Tag anzusehen. Wird ein neuer Termin gebucht, bzw durch Regierungsauflagen oder andere höhere Gewalten der Auftraggeber gezwungen den Termin zu verschieben, sind individuelle Absprachen erforderlich. Jede Stornogebühr ist als Konventionalstrafe (pauschalierter Schadensersatz) vereinbart, die nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt. Ist eine Abrechnung nach Stundenaufwand vereinbart, werden von Make- up Artist Nadie Pajaziti sämtliche, bis zum Datum der Stornierung getätigten Arbeiten, verrechnet.

7. Datenschutz
Alle übermittelten Daten werden vertraulich behandelt. Sämtliche an Make- up Artist Nadie Pajaziti übermittelten Daten der AuftraggeberInnen unterliegen dem Datenschutz und werden von Make- up Artist Nadie Pajaziti an Dritte nur zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten weitergegeben. Die AuftraggeberInnen stimmen mit der Unterfertigung einer solchen Weitergabe ihrer Daten zu. Make- up Artist Nadie Pajaziti behält sich das Recht vor, sämtliche Daten für die steuerrechtlich relevante Zeit von sieben Jahren aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist hat der/die AuftraggeberIn das Recht, eine Löschung zu beantragen.

8. Werbung
Der/die AuftraggeberIn stimmt zu, Fotos von der Frisur und/ oder Make-up zu erlauben und diese für eigene Zwecke verwenden zu dürfen. Dies kann jederzeit widerrufen werden.

9. Kündigung durch die Firma Make- up Artist Nadie Pajaziti.

Die Firma Make- up Artist Nadie Pajaziti ist berechtigt, den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
.) Die Auftraggeber kommen trotz erfolgter Mahnung durch Make- up Artist Nadie Pajaziti den Zahlungsverpflichtungen nicht nach.
.) Der Auftraggeber kommt seiner Mitwirkungspflicht (siehe dazu 3.) nicht nach.

10. Gewährleistung und Schadensersatz
Make- up Artist Nadie Pajaziti leistet im Rahmen der gesetzlich festgelegten Vorschriften Gewähr für die von ihr erbrachten Leistungen.
Gewährleistungsansprüche gegen Make- up Artist Nadie Pajaziti sind ausgeschlossen, sofern seitens der AuftraggeberInnen und/oder Dritter die von Make- up Artist Nadie Pajaziti im Namen und auf Rechnung des/der AuftraggeberIn zur Erbringung von Leistungen beauftragt wurden und/oder Dritter, deren Handlungen dem/der AuftraggeberIn zugerechnet werden gegen Pläne oder ausdrückliche Anweisungen verstoßen wurde. Dies gilt auch ebenso für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und/oder Weisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind.

11. Testshootings
Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern Make- up Artist Nadie Pajaziti für ihre Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layout zwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht Make- up Artist Nadie Pajaziti ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers. Leistungen von Make- up Artist Nadie Pajaziti im Rahmen eines Testshootings bzw. Testdrehs dürfen ausschließlich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Make-up Artist Nadie Pajaziti dürfen die bei Testshootings bzw. Testdrehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer
weitergehenden Nutzung ist die Leistung von Make-up Artist Nadie Pajaziti gesondert zu vergüten.

12. Haftung
Bei von Make-up Artist Nadie Pajaziti Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet Make-up Artist Nadie Pajaziti bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Ebenso haftet Make- up Artist Nadie Pajaziti nicht bei etwaigen Produkt- Unverträglichkeiten oder Allergien sowie bei bestehenden Erkrankungen wie Herpes, Neurodermitis, Psoriasis, Ekzemen, Akne etc. Dies gilt auch für etwaig von ihm eingeschaltete Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber hat eine Produktionsversicherung für Personen- und Sachschäden abzuschließen.

13. Namensnennung
Make-up Artist Nadie Pajaziti hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar von Make-up Artist Nadie Pajaziti zu zahlen.

14. Verjährung
Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen Make- up Artist Nadie Pajaziti verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

15. Verwendung von Bildmaterial
Make-up Artist Nadie Pajaziti ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung sie ihre Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch Make-up Artist Nadie Pajaziti einverstanden ist/sind.

16. Urheber & Rechteübertragung
Make-up Artist Nadie Pajaziti ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an den von ihr übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. Diese Arbeitsproben von Make-up Artist Nadie Pajaziti dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an Make-up Artist Nadie Pajaziti zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu.
Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich von Make-up Artist Nadie Pajaziti, urheberrechtliche Nutzungs- rechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten.
Die aus der Übertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Höhe der zwischen Make-up Artist Nadie Pajaziti und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare sowie etwaig entstehender Honorarnebenkosten und sonstigen Entgelte an Make-up Artist Nadie Pajaziti abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an Make- up Artist Nadie Pajaziti abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen für Rechnung von Make-up Artist Nadie Pajaziti einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an Make-up Artist Nadie Pajaziti auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit von Make-up Artist Nadie Pajaziti bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen Make-up Artist Nadie Pajaziti zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen.
Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig.

17. Gerichtsstand
Als Gerichtsstandwerden der Standort der Firma Make- up Artist Nadie Pajaziti (Wien) sowie die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.